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Sie haben das Recht, Ihren Versicherungsvermittler frei zu wählen
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29. Juli 2026
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Becker Insurance Broker (F-3165) • Unabhängiger Makler

Sie haben das Recht, Ihren Versicherungsvermittler frei zu wählen

Ein Maklerwechsel kündigt weder Ihre Police noch erhöht er Ihren Beitrag. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Verträge gebührenfrei übertragen.

Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass sie beim Abschluss einer Versicherung – sei es für Hausrat, Wohngebäude, Kfz, Kranken- oder Lebensversicherung – untrennbar an die Bankfiliale oder den Ausschließlichkeitsvertreter gebunden sind, der ihnen den Vertrag vermittelt hat. Das europäische und spanische Versicherungsvertriebsrecht (verankert im Königlichen Gesetzesdekret 3/2020) schützt jedoch ausdrücklich die freie Wahl des Kunden.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie das uneingeschränkte gesetzliche Recht haben, die Betreuung fast jeder Ihrer bestehenden Policen auf einen unabhängigen Versicherungsmakler zu übertragen – ohne Ihren Vertrag kündigen zu müssen, ohne Verlust Ihrer Deckungen und ohne einen einzigen Cent Mehrkosten.

Was bedeutet ein Vermittlerwechsel in der Praxis?

Es ist grundlegend wichtig, zwischen einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft und einem Wechsel des vermittelnden Maklers zu unterscheiden:

  • Ihre Police bleibt unverändert: Die Versicherungsgesellschaft (Allianz, Mapfre, Generali, AXA etc.), der vereinbarte Versicherungsschutz, die Fälligkeitstermine und der monatliche bzw. jährliche Beitrag bleiben exakt identisch.
  • Was sich ändert, ist Ihr Ansprechpartner: Nach der Übertragung vertritt der Makler Sie offiziell gegenüber der Versicherungsgesellschaft bei allen Vertragsänderungen, Fragen und vor allem bei der Regulierung von Schadensfällen.

Kurz gesagt: Sie behalten Ihre gewohnte Versicherung, haben jedoch fortan einen neutralen, fachkundigen Experten an Ihrer Seite, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, anstatt sich mit der Gesellschaft oder der Bank auseinandersetzen zu müssen.

Die entscheidenden Vorteile eines unabhängigen Maklers

1. Gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Im Gegensatz zu Ausschließlichkeitsvertretern einer bestimmten Gesellschaft oder Bankangestellten, die den Vertriebszielen ihres Instituts verpflichtet sind, ist der Versicherungsmakler (Corredor de Seguros) per Definition unabhängig. Kraft Gesetzes gilt seine Loyalität ausschließlich dem Versicherungsnehmer. Er analysiert den Markt objektiv und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch – insbesondere im Schadenfall.

2. Persönliche und dauerhafte Betreuung

Anstelle anonymer Warteschleifen im Callcenter oder des ständigen Personalwechsels in Bankfilialen bietet eine Maklerkanzlei einen verbindlichen, menschlichen Kontakt. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation und Ihre individuellen Risiken kennt.

3. Fachberatung in Ihrer Muttersprache

Für internationale Residenten in Spanien stellt das versicherungstechnische Spanisch in Vertragsunterlagen oft eine erhebliche Hürde dar. Ein mehrsprachiger Versicherungsmakler ermöglicht:

  • Das Kleingedruckte ohne Missverständnisse zu verstehen.
  • Schäden und Hergänge mit höchster Präzision zu melden.
  • Sprachbarrieren in stressigen Notfallsituationen vollständig zu vermeiden.

4. Fortlaufende Kosten- und Leistungsprüfung

Ein professioneller Makler verwaltet Ihre bestehenden Policen nicht nur passiv; er prüft jede jährliche Hauptfälligkeit daraufhin, ob die Prämie marktgerecht geblieben ist oder ob bessere Konditionen mit identischem oder höherem Leistungsumfang verfügbar sind.

Wie läuft der Vermittlerwechsel ab?

Das Verfahren ist unkompliziert und erfordert keinerlei bürokratischen Aufwand Ihrerseits:

  • Unterzeichnung der Maklervollmacht (Carta de nombramiento): Ein standardisiertes Dokument, mit dem Sie den neuen Makler bevollmächtigen, Sie gegenüber Ihren Versicherungsgesellschaften zu vertreten.
  • Einreichung bei der Gesellschaft: Die Maklerkanzlei reicht den Übertragungsantrag (cambio de posición mediadora) direkt bei den Versicherern ein.
  • Übernahme der Betreuung: Die Gesellschaft ordnet die Betreuung dem Makler zu. Der gesamte Vorgang wird in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage abgeschlossen – ohne Unterbrechung Ihres Schutzes und ohne lästige Telefonate.

Wünschen Sie ein technisches Gutachten oder eine individuelle Policenprüfung?

Oliver Ayala Becker • Versicherungsmakler DGSFP F-3165

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